Handwerker müssen zur Mängelbehebung in die Wohnung
München – Mieter müssen alle Arbeiten dulden, die zur Instandsetzung oder -haltung der Wohnung erforderlich sind. In diesem Zusammenhang müssen sie auch Handwerkern Zutritt zu ihrer Wohnung gewähren, damit diese die Arbeiten vorbereiten können. Das entschied das Amtsgericht München (Az.: 418