BGH lässt doppelte Kündigung bei Mietschulden zu
Karlsruhe – Säumige Mieter müssen bei Zahlungsverzug zusätzlich zur fristlosen auch mit einer ordentlichen Kündigung rechnen. Diese weit verbreitete Praxis ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zulässig. Der für Mietsachen zuständige VIII. Zivilsenat verwies zwei Fälle zur