Vermieter muss Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten
Berlin – Vermieter dürfen nicht vollkommen frei schalten und walten. Bei der Verwaltung ihrer Immobilie müssen sie vielmehr das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Da zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 18 C 46/17), über das die Zeitschrift «Wohnungswirtschaft und