Ehepaar kann nicht zwei Mietshaus-Wohnungen beanspruchen
Berlin – Ein Ehepaar hat keinen Anspruch auf zwei getrennte Wohnungen in einem Mietshaus. Selbst wenn das Paar jahrelang das «Modell des räumlich getrennten Zusammenlebens» praktiziert hat, ist es durchaus zumutbar, wenn die Eheleute künftig nur noch eine 200 Quadratmeter