Schadenersatzanspruch ohne Fristsetzung möglich
Berlin – Ein Vermieter kann von seinem Mieter Ersatz für Schäden an der Wohnung oder am Haus verlangen. Und zwar auch, wenn er ihm zuvor keine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR