Untervermietung nur mit Erlaubnis des Vermieters
Berlin – Mieter dürfen ihre Wohnung untervermieten. Allerdings brauchen sie dafür die Zustimmung ihres Vermieters. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Im Falle einer nicht genehmigten Untervermietung verletzt der Mieter seine vertraglichen Pflichten und riskiert, dass der