Lärm von Großbaustelle kann Mietminderung rechtfertigen
Berlin (dpa/tmn) – Wenn von einer Großbaustelle in ihrer Nachbarschaft Störungen ausgehen, können Mieter die Miete mindern. Das gilt zumindest dann, wenn ihr Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages bereits von den Bauabsichten des Grundstücksnachbarn wusste. Die Zeitschrift «Das Grundeigentum» des Eigentümerverbandes