Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden
Berlin – Viele Mehrfamilienhäuser werden von einer Zentralheizung versorgt. Die anfallenden Heizkosten müssen mindestens zu 50 Prozent verbrauchsabhängig auf die Mieter- oder Wohnungseigentümerhaushalte verteilt werden. Dazu müssen alle Räume der Wohnung mit Erfassungssystemen, etwa Heizkostenverteilern, ausgestattet sein. Darauf macht der