Makler muss nicht von sich aus über Vormieter aufklären
Düsseldorf – Makler müssen Mietinteressenten nicht von vornherein darüber aufklären, wer der Vormieter des Objektes war. Sofern diese Information für den Mieter von Bedeutung ist, muss er selbst aktiv werden, befand das Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: 7 U 143/15). In dem