Gartennutzung inklusive – Worauf Mieter achten müssen
Berlin – Bei Einfamilienhäusern gilt der Garten in der Regel als mitvermietet. Es sei denn, im Mietvertrag wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Anders bei Mehrfamilienhäusern: Hier ist der Garten nur mitvermietet, wenn das