Kosten für Handwerker und Co. sparen Steuern
Berlin – An den Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Mieter das Finanzamt beteiligen. In beiden Fällen können jeweils 20 Prozent der Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen