Kosten einer Verbrauchsanalyse sind umlagefähig
Berlin – Seit 2009 sind die Kosten der Verbrauchsanalyse der Heizung umlagefähig. Lässt der Vermieter den Wärme- oder Warmwasserverbrauch analysieren, kann er die dafür anfallenden Kosten den Mietern über die Betriebskostenabrechnung in Rechnung stellen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus &