Mietspiegel muss Schreiben über Mieterhöhung nicht beiliegen
Berlin – Orientiert sich eine Mieterhöhung an einem Mietspiegel, muss der Vermieter diesen in der Regel der Ankündigung nicht beilegen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Zwar muss es dem Mieter ermöglicht werden, die Begründung einer Mieterhöhung