Mietpreisbremse einhalten: Was für möblierte Wohnungen gilt
Berlin – Grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen. Doch es gibt Ausnahmen: Sie gelten, wenn man die Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch vermietet. Das gilt, wenn sie beispielsweise als Ferienwohnung oder für die Dauer einer Messe oder einer Kur