Vereinbarte Bruttowarmmiete: In der Regel nicht zulässig
Berlin (dpa/tmn) – Mieter und Vermieter dürfen keine Bruttowarmmiete vereinbaren. Denn eine Inklusivmiete, bei der die Heizkosten schon in der Miete enthalten sind, ist in der Regel rechtlich unzulässig. Darauf macht der Deutsche Mieterbund (DMB) aufmerksam und verweist auf die