Mietrecht: Zu große Veränderungen nach Sanierung unerlaubt
Berlin – Verändert der Vermieter eine Wohnung bei einer Sanierung erheblich, kann der Mieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Geht es etwa um einen neuen Bodenbelag in der Wohnung, darf der Vermieter daher nicht einfach eigenmächtig über den Kopf des Mieters hinweg entscheiden.
Generell muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass der ursprüngliche Zustand der Mietsache möglichst erhalten oder etwa nach Reparaturen wiederhergestellt wird. Er darf die Mietsache dabei nur unwesentlich und ohne Wertverlust verändern.
Konkret bedeutet das: Wenn ein Vermieter den Fliesenbodenbelag einer Terrasse gegen Holzboden austauscht oder den Teppichboden in den Wohnräumen durch Laminat ersetzt, muss der Mieter das nicht hinnehmen. Er kann sich dagegen wehren, wenn der strittige Bodenbelag die Mietsache insgesamt in nicht unerheblichem Maße prägt.
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(dpa/tmn)