Mietwohnungen brauchen einen Briefkasten
Berlin – Jeder Mieter hat Anspruch auf einen eigenen Briefkasten. Auch wenn dieser nicht im Mietvertrag als Mietgegenstand aufgeführt ist, wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erklärt. Denn die für den Mieter bestimmte Post soll ihn auch erreichen.
Der Briefkasten muss deshalb nicht nur vorhanden, sondern auch funktionstüchtig sein. Ein durch Alter oder Beschädigung unbenutzbarer Briefkasten ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Mainz ein Mietmangel und rechtfertigt, die Miete um ein Prozent zu mindern (Az.: 8 C 98/96).
Außerdem muss die Größe stimmen: DIN-A4-Umschläge oder Zeitschriften müssen problemlos hineinpassen, ohne dass sie geknickt oder auf andere Art verkleinert werden müssen. Das haben etwa das Amtsgericht Charlottenburg (Az.: 27 C 262/00), das Amtsgericht Frankfurt am Main, (Az.: 33 C 3463/15) und das Landgericht Berlin (Az.: 29 S 20/90) entschieden. Darüber hinaus darf die Post nicht durch Regen oder Schnee durchnässt werden.
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(dpa/tmn)