Mindert Kritik an dem Vermieter den Hauswert?

admin
von admin August 2, 2019 10:14

Mindert Kritik an dem Vermieter den Hauswert?

Karlsruhe – Transparente an der Fassade können den Wert eines Hauses senken. Besonders stark, wenn Mieter damit gegen eine Entscheidung des Eigentümers protestieren.

Das hat der Bundesgerichtshof (
BGH) in einem Beschluss klargestellt (Az.: VIII ZB 66/18), über den die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (14/2019) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

Im verhandelten Fall klagten Mieter darauf, ein solches Transparent erneut anbringen zu dürfen. Sie wohnten seit 2011 über einem Berliner Kiezladen. Im Oktober 2015 kündigte der bisherige Hauseigentümer dem Betreiber des Geschäfts. Die Kläger und andere Mieter hängten daraufhin Transparente an der Fassade auf, um sich mit dem Laden zu solidarisieren. Das Banner der Kläger war vier Meter breit und 1,50 Meter hoch, es enthielt unter anderem den Schriftzug «Wir bleiben alle! Soziale und widerständige Orte schaffen und erhalten».

Im Juni 2016 erwarb eine Luxemburger Kapitalgesellschaft die Immobilie. Sie ließ den Kiezladen räumen und forderte die Kläger auf, das Transparent zu entfernen. Dem kamen diese nach, forderten dann aber, es erneut anbringen zu dürfen.

Das Amtsgericht sprach ihnen dieses Recht zu und legte den Streitwert auf 500 Euro fest. Dagegen legte die Hauseigentümerin Berufung vor dem Landgericht Berlin ein. Das Gericht verwarf diese als unzulässig und begründete dies vor allem damit, dass der nötige Wert von 600 Euro nicht erreicht werde.

Die Bausubstanz des Hauses werde nicht beschädigt und die Beklagte habe die Immobilie bereits mit Fassadenaufschriften sowie mit dem Transparent der Kläger erworben. Damit habe die Beklagte das Risiko übernommen, die Immobilie nicht ohne Weiteres oder nur mit einem geringeren Gewinn weiterveräußern zu können.

Der BGH setzte dagegen den Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 2000 Euro fest und hob die Entscheidung des Landgerichts auf. Dass die Transparente sich bereits beim Kauf an der Fassade befanden, spielte laut Gericht bei dieser Entscheidung keine Rolle.

Bereits das großflächige und auffällig an der straßenseitigen Fassade angebrachte Transparent bewirke eine schwerwiegende optische Beeinträchtigung, die mit einem Beschwerdewert von deutlich mehr als 600 Euro zu bewerten sei. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass durch den Text des Transparents der Eindruck entstehen könne, der Grundstückseigentümer missachte Mieterinteressen. Das Landgericht muss sich nun erneut mit dem Fall beschäftigen.

Fotocredits: David-Wolfgang Ebener
(dpa/tmn)

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von admin August 2, 2019 10:14