Müssen Mieter den Balkonabfluss frei halten?
Berlin – Welke Blätter oder Blumenkübel haben auf der Regenrinne nichts zu suchen. Mieter müssen vielmehr dafür sorgen, dass Wasser von ihrem Balkon abfließen kann. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Dazu gehört, das Abflusssieb regelmäßig von Laub oder anderen Verschmutzungen zu befreien. Und selbst wenn der Balkon als Abstellfläche dient: Der Abfluss darf nicht durch Kübel, Getränkekisten oder Rasenteppiche behindert werden.
Nach gängiger Rechtsprechung ist der Mieter dazu verpflichtet, alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder zu verringern. Ist der Abfluss verstopft, so ist der Vermieter schnellstmöglich zu informieren, damit er sich um die Beseitigung des Mangels kümmern kann.
Vor allem muss der Bewohner vorbeugen und Schäden von der Wohnung fernhalten – etwa solche durch nicht abfließendes Wasser, wie das Landgericht Berlin entschieden hat (Az.: 61 S 379/85). Diese Pflicht besteht nach Ansicht des gleichen Gerichts auch in längeren Abwesenheitszeiten (Az.: 61 S 344/80). Wer also in Zeiten akuten Laubfalls mehrere Wochen in den Urlaub fährt, sollte einen Nachbarn oder Bekannten beauftragen, nicht nur die Blumen zu gießen, sondern auch das Abflusssieb frei zu halten.
Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)