Nicht jede Modernisierung rechtfertigt Mieterhöhung
Hamburg – Nicht jede Modernisierung rechtfertigt auch eine höhere Miete. Wird zum Beispiel das Badezimmer vergrößert, indem eine ehemals separate Toilette integriert wird, führt das nicht zu einer Wohnwertverbesserung. Das zumindest befand das Landgericht Hamburg (Az.: 333 S 45/16).
Auch muss das Erhöhungsverlangen hohe Anforderungen erfüllen: Die Erklärung muss so ausgestaltet sein, dass eine Überprüfung des Mehrbetrages ohne besondere Kenntnisse möglich ist. Darüber berichtet die Zeitschrift «Wohnungswirtschaft und Mietrecht» (WuM 11/2017) des Deutschen Mieterbundes.
In dem verhandelten Fall hatte eine Vermieterin die Wohnung der Mieter umfassend modernisiert. So wurde eine separate Toilette in das Badezimmer integriert, das sich damit vergrößerte. Auch wurde die Wohnung an die zentrale Warmwasserversorgung angeschlossen. Die höhere Miete, die die Vermieterin nun verlangte, wollten die Mieter aber nicht zahlen.
Das Gericht stellte sich teilweise auf ihre Seite: Die Vergrößerung des Badezimmers auf Kosten der Toilette sei keine Wohnwertverbesserung, sondern eher das Gegenteil. Auch die Erneuerung der Sanitäreinrichtungen konnte die Richter nicht überzeugen. Denn das Bad sei bereits mit modernen Einrichtungen ausgestattet gewesen.
Der Anschluss an die zentrale Warmwasserversorgung stelle ebenfalls keine Verbesserung dar, denn es war zuvor ein Durchlauferhitzer vorhanden. Auch genügte das Erhöhungsverlangen nicht den formellen Anforderungen. Denn die Berechnungen seien nicht nachvollziehbar gewesen.
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(dpa/tmn)