Planschbecken sind unter Einhaltung von Regeln meist erlaubt
Berlin – Da Frühling und Sommer wie in diesem Jahr vorwiegend zu Hause verbracht werden müssen, spielen viele Mieter mit dem Gedanken, Planschbecken oder mobile Pools auf Terrasse, Balkon oder im Gemeinschaftsgarten aufzustellen.
Nicht immer ist dies ohne Zustimmung des Vermieters möglich, informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Planschbecken und Pools dürfen als Spielgeräte genehmigungsfrei von Mietern im Gemeinschaftsgarten oder auf der Terrasse aufgebaut werden, befand das Amtsgericht Kerpen (Az.: 20 C 443/01). Mieter müssen aber darauf achten, dass die Nachbarn durch herumspritzendes Wasser oder zu lautes Toben nicht beeinträchtigt werden und der aufgestellte Pool die übrige Gartennutzung nicht beeinträchtigt.
Grundsätzlich kann ein kleiner Pool auch auf einem Balkon aufgestellt werden, wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung nichts anderes festlegen. Ein Pool darf jedoch niemals die Traglast des Balkons überschreiten, denn schlimmstenfalls kann der Balkon unter dem Gewicht des Planschbeckens einstürzen. Durch Spritz- oder Überlaufwasser dürfen zudem weder die Nachbarn belästigt, noch die Bausubstanz beschädigt werden.
Fotocredits: Uli Deck
(dpa/tmn)