Plattenherd muss nicht durch Ceranfeldherd ersetzt werden
Berlin – Manche Vermieter stellen Mietern einen Herd zur Verfügung. In diesem Fall haben Mieter Anspruch darauf, dass das Gerät ausgetauscht wird, sollte es defekt sein. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Denn der Herd gilt dann als mitvermietet. Und in diesem Fall ist der Vermieter für Reparaturen beziehungsweise einen Austausch verantwortlich. Allerdings haben Mieter beim Austausch nur Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. Das heißt: Wurde ein normaler Plattenherd mitvermietet, muss der Vermieter kein Ceranfeldherd einbauen.
In solchen Fällen kann es helfen, vor dem Austausch mit dem Vermieter zu sprechen. Dieser ist oft bereit, bei einer Kostenbeteiligung des Mieters gegebenenfalls auf dessen individuelle Wünsche einzugehen.
Wenn der Vermieter von sich aus einen Herd mit Cerankochfeldern zur Verfügung stellt, kann das aber eine Modernisierung der Wohnung darstellen. Der Austausch muss vom Mieter grundsätzlich geduldet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter anschließend eine Modernisierungs-Mieterhöhung verlangt. Der Mieter muss einen solchen Austausch auch dulden, wenn der vorhandene Plattenherd funktionstüchtig und der Mieter mit ihm zufrieden ist. Nur wenn die Wohnung ohne Herd vermietet wurde, kann er einen Austausch ablehnen.
Fotocredits: Jan-Philipp Strobel
(dpa/tmn)