Rauchende Nachbarn können Mietminderung rechtfertigen
Berlin – Raucher müssen zu Hause zumutbare Maßnahmen ergreifen, um eine Beeinträchtigung ihrer Nachbarn zu vermeiden. Müssen andere Mieter nachts in ihrem Schlafzimmer Geruchsbelästigungen ertragen, überschreitet dies das erträgliche Maß, befand das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 362/16).
Über das Urteil berichtet die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (Heft 23/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. In solch einem Fall kann eine Mietminderung um drei Prozent gerechtfertigt sein.
Im verhandelten Fall hatten sich Mieter über eine ständige Rauchbelästigung in ihrem Schlafzimmer beschwert. Vor allem abends und morgens nutze die Nachbarin in der darunterliegenden Wohnung das entsprechende Zimmer zum Rauchen. Die Mieter forderten, dass der Vermieter diese Belästigung abstellt, und sie minderten ihre Miete.
Und das Landgericht gab den Klägern Recht. Zwar könnten Mieter nicht davon ausgehen, dass in Mehrfamilienhäusern ausschließlich Nichtraucher wohnten, heißt es im Urteil. Sie hätten aber einen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine übermäßige Rauchbelastung abstellt. Bei erheblichen Belastungen durch Zigarettenrauch sei auch eine Mietminderung gerechtfertigt – in diesem Fall von drei Prozent.
Im konkreten Fall sei es der Raucherin in der anderen Wohnung zuzumuten, dass sie abends und nachts nicht im Schlafzimmer raucht, sondern zum Beispiel auf dem Balkon. Da dieser auf der anderen Seite des Hauses liegt, könnte das die Belästigung der Nachbarn beseitigen.
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(dpa/tmn)