Treppenhaus putzen – Diese Regeln gibt es

admin
von admin September 13, 2016 15:39

In unseren Mitverträgen oder den Hausordnungen steht oft entweder, dass der Vermieter einen Reinigungsdienst für die Reinigung des Treppenhauses beauftragt hat und die Kosten unter der Hausgemeinschaft aufgeteilt werden. Oder das die Reinigung durch die Mieter selbst durchgeführt werden muss. Wer sich nicht daran hält, dem droht schnell Ärger im Haus. Aber wie oft muss der Mieter eigentlich putzen, wenn es kein Fachmann übernimmt? Was gehört zum Putzdienst und wer zahlt eine beauftragte Putzhilfe?

Die Reinigung ist vertraglich geregelt

Soll der Mieter die Treppenhausreinigung selbst übernehmen, so muss dies im Mietvertrag auch so vereinbart sein. Im Vertrag oder der Hausordnung finden sich auch weitere Informationen zu diesem Thema. So beispielsweise, was gereinigt werden muss und in welchen Abständen. Meist reinigt der Mieter die eigene Etage und die Treppe zu dieser. Möglich sind aber auch zusätzliche Vereinbarungen, wie die Reinigung des gesamten Treppenhauses oder das Fegen des Kellerbodens oder Waschraums. Wichtig zu wissen ist, dass einige Entscheidungen im Ermessen des Mieters liegen.

So beispielsweise:

  • die Art der verwendeten Reinigungsmittel
  • der Wochentag, an dem geputzt wird
  • wann geputzt wird

Wichtig ist, sich an den vereinbarten Reinigungsplan zu halten, um Ärger mit anderen Mietparteien und dem Vermieter zu vermeiden.

Ordentliches Putzen ist Pflicht

Jeder hat natürlich eine andere Auffassung davon, was Sauberkeit ist. Daher wird auch klar festgelegt, was genau zur Treppenhausreinigung gehört. In der Regel fegen und wischen und das Abwischen des Handlaufs des Treppengeländers. Auch das Putzen des Flurfensters und ähnliches kann dazugehören. An diese Vorgaben sollte sich jede Mietpartei halten.

Grundsätzlich ist der Vermieter für die ordentliche Reinigung verantwortlich. Beschweren sich Nachbarn über eine schlechte Reinigung des Treppenhauses durch andere Mieter, so muss der Vermieter handeln. Im schlimmsten kann dem nachlässigen Mieter eine Abmahnung drohen. Ebenso ist der Vermieter berechtigt, dann eine Reinigungskraft mit der Reinigung des Treppenhauses zu beauftragen. Die Kosten trägt der Mieter, der nicht oder sehr schlecht putzt.

Keine Zeit gilt nicht

Eine regelmäßige Reinigung des Treppenhauses ist in der Regel keine langwierige Sache. Wer trotzdem keine Zeit dafür findet, keine Lust hat oder beispielsweise im Urlaub ist, während er mit dem Putzen dran wäre, muss für Ersatz sorgen. Eine Möglichkeit ist, einen netten Nachbarn zu fragen, ob dieser die Reinigung übernimmt.

Oder es wird ein Dienstleister wie holte.de beauftragt, der die Reinigung fachmännisch und ISO-zertifiziert übernimmt. Der Reinigungsdienstleister putzt nach Absprach immer dann, wenn der Auftraggeber nicht kann – oder übernimmt gleich den kompletten Putzdienst. Bezahlen muss der Mieter die Putzhilfe aber natürlich aus der eigenen Tasche.

Es besteht allerdings die Möglichkeit, mit Einverständnis der anderen Mieter, dem Vermieter den Putzdienst zu empfehlen. So zahlen alle einen kleinen Beitrag und keiner muss mehr Treppe putzen.

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von admin September 13, 2016 15:39