Verwalterwechsel in Berliner Wohnungen: Die Folgen der Privatisierung

admin
von admin September 20, 2010 17:17

Der Berliner Wohnungsmarkt ist im Wandel. Immer wieder hört man in den Medien, dass wieder öffentliche Gebäude und Wohnungen privatisiert werden sollen und so ein Verwalterwechsel unvermeidbar ist. Doch welche Folgen ziehen diese Veränderungen mit sich?

Die Hauptstadt Berlin zieht vor allem junge Menschen zum Studieren oder Arbeiten an. Das Wohnen in den Szenevierteln wie Kreuzberg, Friedrichshain, Mitte oder Prenzlauer Berg ist bei den Wahl-Berlinern ein Muss. Jedoch findet seit Jahren eine Umstrukturierung des Wohnungsmarktes statt. Mietwohnungen in Berlin werden im teurer, so das viele Menschen gezwungen sind, in die Randbezirke zu ziehen.

Die kommunalen Wohnungsgesellschaften verkaufen einen Teil ihrer Mietwohnung Berlin an Finanzinvestoren oder private Wohnungsunternehmen. Das bringt Geld in die Kassen beider Parteien. Allerdings sind die Mieter die Leidtragenden. Denn durch die Privatisierung ist ein Verwalterwechsel in Berliner Wohnungen unausweichlich.

Vor allem beim Austausch der Mieter-Unterlagen  können wichtige Dokumente verloren gehen, durcheinander gebracht werden oder sogar nur unvollständig sein. Das wirkt sich vor allem negativ für den Mieter aus, wenn zum Beispiel die Zahlungsunterlagen der Kaution fehlen.

Außerdem erhalten die Mieter einen neuen Mietvertrag. Lesen Sie sich den Mietvertrag genau durch und lassen Sie diesen eventuell von einem Experten prüfen.

Informieren Sie sich auch ausführlich über den neuen Verwalter. So sollte ein seriöse Hausverwaltung einen Eintrag im Telefonbuch haben und im besten Fall eine Website mit allen Kontaktdaten und Sprechzeiten. Denn in diesem Business gibt es immer schwarze Schafe, die die Mieter nach Strich und Faden betrügen.

Mit einem Eigentümerwechsel wird meistens auch die Miete erhöht. Die Mieterhöhung darf jedoch nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern muss vom Vermieter schriftlich begründet werden (z.B. sich auf den Mietspiegel berufen oder Sanierungsmaßnahmen).

Da die neuen Verwalter zum größten Teil aus einer anderen Stadt in Deutschland oder sogar aus dem Ausland kommen, ist es für die Mieter schwer schnellen Kontakt aufzunehmen, wenn Probleme in der Wohnung auftreten (z.B. Heizung funktioniert nicht, Wasserschaden, Fenster undicht). Hier bleibt nur die Option das Telefon zu benutzen, eine E-Mail zu verfassen oder einen Brief an den Vermieter oder Verwalter zu schreiben. Die Behebung der Mängel können sich dann in die Länge ziehen. Wenn die Beseitigung der Probleme zu lange dauert und Ihre Lebensqualität eingeschränkt ist, dann können Sie Ihre Miete rechtmäßig verringern. Eine Mietminderung muss jedoch beim Vermieter bzw. beim Verwalter schriftlich eingereicht und begründet werden.

Die schlimmsten Folgen einer Privatisierung ist eine Kündigung der gesamten Mietparteien im Haus. Diese Kündigung muss jedoch gut begründet sein. Wenn Sie sich nicht zu Schulden kommen lassen haben (z.B. Mietrückstände), dann haben Sie Anspruch auf eine Ersatzwohnung oder eine Entschädigung.

Ein Verwalterwechsel muss nicht immer so vonstatten gehen, wie oben beschrieben. Jedoch sollten Sie sich bewusst sein, dass ein Wechsel des Verwalters für beide Seiten kein Zucker schlecken ist und man immer Abstriche machen und Kompromisse eingehen muss.

Auf der Homepage der Berliner Mietgemeinschaft e.V. erhalten Sie alle Informationen rund um das Thema „Mietwohnungen“. Wenn Sie sich jedoch persönlich beraten lassen möchten, dann wenden Sie sich an Ihren Mieterbund oder an einen Anwalt. Diese Leistungen sind aber kostenpflichtig.

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von admin September 20, 2010 17:17