Was Mieter mit einem Kfz-Stellplatz beachten müssen
Berlin – Wenn mit einer Wohnung auch ein Pkw-Stellplatz vermietet wird, dann dürfen dort grundsätzlich nur Kraftfahrzeuge abgestellt werden – es sei denn, es gibt eine andere Regelung im Mietvertrag. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin.
Die räumlich nicht abgetrennte, sondern lediglich markierte Fläche darf nicht zum Abstellen anderer Gegenstände wie Fahrräder oder Getränkekisten genutzt werden.
Auch wenn ein Mieter einen Kfz-Stellplatz dauerhaft als Abstellmöglichkeit für ein nicht fahrtüchtiges Auto nutzt, liegt ein vertragswidriger Gebrauch vor. Der Vermieter kann dann eine Abmahnung aussprechen. Beseitigt der Mieter die rechtswidrig abgestellten Sachen nicht, kann ihm eine Unterlassungsklage oder gar eine Kündigung drohen.
Etwas anders gilt bei einer vermieteten Garage: Dort darf der Mieter auch Fahrräder und Zubehör wie Ersatzteile oder Winterreifen lagern und hierfür Regale anbringen und Schränke aufstellen. Die Lagerung von brennbarem Zubehör wie Benzin oder Öl ist jedoch auch hier untersagt.
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(dpa/tmn)