WBS Antrag – Wer kriegt den Wohnberechtigungsschein und wie?

admin
von admin März 22, 2011 14:15

Mit dem Wohnberechtigungsschein kann ein Wohnungssuchender bei einem potenziellen Vermieter nachweisen, dass er zur Miete einer Sozialwohnung berechtigt ist. Der Antrag muss beim zuständigen Bezirksamt gestellt werden.

Einen Wohnberechtigungsschein kann jeder volljährige Bürger für sich und seinen Partner oder seine Familie beim örtlichen Bezirksamt beantragen. Der Schein muss vorgelegt werden, wenn sich ein Mieter für eine Sozialwohnung bewirbt, also eine Wohnung beziehen möchte, die aus öffentlichen Mitteln gefördert wird und deren Miete daher niedriger als üblich ist. Abgesehen davon unterliegen Sozialwohnungen dem üblichen Mietrecht. Die genauen Regelungen sind im Wohnungsbindungsgesetz festgelegt, Informationen und Antworten auf alle eventuellen Fragen gibt aber jedes Bürgeramt.

WBS Antrag – Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Abgesehen von der Volljährigkeit ist die Höhe des jährlichen Einkommens entscheidend für die Bewilligung eines WBS-Antrags. Dazu zählen alle zu erwartenden Einnahmen inklusive Lohnzuschlägen oder Lohnersatzleistungen und eventuelle Krankengelder. Das gesetzliche Kindergeld jedoch wird nicht mit eingerechnet. Abzüglich genau festgelegter Freibeträge darf das gesamte zu erwartende Einkommen der nächsten 12 Monate bei einem einzelnen Antragsteller gemäß Bundes-Einkommensgrenze nicht über 12.000 Euro liegen, mit einem weiteren Angehörigen bei 18.000 Euro. Weitere Einkommensgrenzen und die genauen Regelungen zu Freibeträgen erklären Ihnen die Mitarbeiter im örtlichen Bezirksamt.

Einzelne Bundesländer haben eigene Regelungen, die Freibetrags- und Einkommensgrenzen können variieren und über der Bundes-Einkommensgrenze liegen. Bestimmte Ausnahmeregelungen machen auch die Genehmigung des WBS möglich, wenn das Einkommen über den festgelegten Grenzen liegt.

WBS Antrag – Wie bekommt man den Wohnberechtigungsschein?

Die erforderlichen Formulare für die Antragstellung gibt es auf den Internetseiten der Bezirksämter sowie in den Ämtern selbst. Sie können nach dem Ausfüllen persönlich oder per Post zugestellt werden. Damit hat der Antragsteller seine Aufgabe erst einmal erledigt, der Rest liegt beim Sachbearbeiter.

Wurde der Antrag geprüft und genehmigt, wird der WBS, auch §5-Schein genannt, für ein Jahr ausgestellt. Nach Ablauf seiner Gültigkeit muss er erneut beantragt werden. Mit dem Schreiben über die Genehmigung erhält der zukünftige Mieter genaue Informationen darüber, wie groß die Sozialwohnung sein darf und nach welchen Kriterien zusätzlicher Wohnraumbedarf angemeldet werden kann. Der Wohnberechtigungsschein ermöglicht dann die Bewerbung um eine Wohnung entsprechend der im WBS vermerkten Kriterien. Bei den meisten Wohnungsinseraten ist vermerkt, wenn ein WBS benötigt wird, und viele Vermieter bieten auf ihren Internetseiten bereits in der Suchmaske die Möglichkeit der Auswahl nach vermietbaren Sozialwohnungen an. In besonders dringenden Fällen hilft auch das Bezirksamt bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.

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von admin März 22, 2011 14:15