Wie kriege ich Mietnomaden aus meiner Immobilie?
Die sogenannten Mietnomaden sind der Albtraum eines jeden Hausbesitzers. Mietnomaden ziehen schon mit der Absicht ihre Miete nicht zu bezahlen in eine Wohnung ein. Bei der Besichtigung der Wohnung wirken sie durchaus seriös und untadelig, denn sonst würden nicht so viele Immobilienbesitzer immer wieder auf Mietnomaden reinfallen.
Hat ein Vermieter den Verdacht, es mit einem Mietnomaden zu tun zu haben, kann er ihn, wenn die Miete für zwei Monate nicht bezahlt wurde, fristlos aus der Wohnung kündigen. Dabei muss er sich allerdings an die Vorschriften und Formalien halten, um letzten Endes erfolgreich zu sein.
Das bestehende Mietverhältnis muss immer schriftlich gekündigt werden und als Grund für die Kündigung sind die Rückstände bei der Mietzahlung zu benennen. Dabei muss der Vermieter bedenken, dass er einen Zeugen hat, der den Erhalt des Briefes mit dem Kündigungsschreiben bestätigt. Deshalb muss die Kündigung immer mittels Einschreiben mit Rückschein, mittels eines Boten oder mittels eines Gerichtsvollziehers zugestellt werden.
In der schriftlichen Kündigung muss der Vermieter auch einer Weiterführung des Mietverhältnisses nach dem in der Kündigung genannten Räumungstermin widersprechen, sonst ist es möglich, dass der Mietnomade das Mietverhältnis einfach weiterführt. Wenn dann der vermeintliche Mietnomade auch noch seine bisherigen Mietrückstände ausgleicht, wird die Kündigung unwirksam. Aus diesem Grund ist es ganz wichtig, dass der Vermieter zu der fristlosen auch eine ordentliche Kündigung erstellt. Dann muss der Mieter trotz Ausgleich der Mietrückstände die Wohnung zum festgelegten Termin räumen.
Ein Vermieter, der es mit einem Mietnomaden zu tun hat, braucht Nerven wie Drahtseile und einiges an Geld. Schätzungen zufolge verursacht ein Mietnomade durchschnittlich einen Schaden von 25.000 Euro.