Wohnungsbauprämie – Bausparvertrag
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die den privaten Wohnungsbau fördern soll. Bei dem Abschluss eines Bausparvertrages zum Beispiel bei Schwäbisch Hall, erhält man eine Förderung vom Arbeitgeber und Staat, die sogenannte Wohnungsbauprämie.
Ab 16 Jahren hat man Anspruch auf den Erhalt der Wohnungsbauprämie, wenn man bestimmte Aufwendungen hat, wie die Einzahlung in einen Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall. Gefördert werden aber auch Einzahlungen in eine Wohnbaugesellschaft. Beachtet werden muss zum Erhalt der Finanzierung aber, dass man eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Wohnungbauprämie – Einkommensgrenze
Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 25.600 Euro jährlich für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für Verheiratete. Die Wohnungsbauprämien sind abhängig von der jährlichen Sparzahlung, die geleistet wurden in einen Bauvertrag oder in eine Wohnungsgesellschaft.
Für ein ganzes Jahr werden dennoch nur Sparfreibeträge von 512 Euro für Alleinstehende und 1024 für Verheiratete für eine Immobile bezuschusst mit einem Prozentsatz von 8, 8 Prozent.
Der Bausparvertrag – Bausparen bei Schwäbisch Hall
Die maximale Prämie für den Wohnungsbau beträgt somit 45, 06 bzw. 90,11 Euro. Wer einen Bausparvertrag anglegt, hat 7 Jahre lang keinen Zugang zu dem Geld, sonst müßte die Prämie vom Staat zurückgezahlt werden.
Verwendet man sein Bausparguthaben jedoch für den Wohnungsbau oder dem Hauskauf, wird die Prämie ausbezahlt. Bei Schwäbisch Hall kann man zu guten Konditionen einen Bausparvertrag abschließen, bei dem der Arbeitgeber und Staat hinzuzahlt. Weitere Informationen zum Bausparen und der Wohnungsbauprämie erhält man unter diesem Link.