Kündigungsgründe für eine fristlose Kündigung
Sowohl im Berufsleben als auch bei Mietverträgen ist schriftlich festgehalten, dass beide Vertragspartner die Möglichkeit zu einer fristlosen Kündigung haben. Nicht immer ist diese jedoch auch gerechtfertigt.
Die Kündigungsgründe sind meist gesetzlich festgehalten und müssen durch den Kündigenden nachgewiesen werden. Die Gründe für eine fristlose Kündigung sind genau definiert.
Kündigungsgründe für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages
Werden im Mietvertrag getroffene Vereinbarungen von einer der beiden Vertragsparteien verletzt, kann die andere Partei den Mietvertrag kündigen. Auch bei einem nachgewiesenen Eigenbedarf hat der Vermieter laut Mietrecht die Möglichkeit, die gesetzlichen Fristen zu umgehen. Handgreiflichkeiten, Beleidigungen oder eine Störung der Privatsphäre werden von den meisten Gerichten ebenfalls als Grund für eine fristlose Kündigung anerkannt.
Kündigungsgründe für eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages
Ein Arbeitgeber hat dann das Recht, den Arbeitnehmer fristlos zu kündigen, wenn dieser sich betriebsschädigend verhält. Mögliche Kündigungsgründe sind beispielsweise eine Beeinträchtigung der Arbeitskraft durch den Genuss von Alkohol, Arbeitsverweigerung durch den Arbeitnehmer, Beleidigungen von Vorgesetzten, die Weitergabe von betriebsinternen Informationen oder auch die Insolvenz des Unternehmens. Bei vielen Gründen ist jedoch eine vorherige Abmahnung notwendig. Auch der Arbeitnehmer kann die fristlose Kündigung einreichen. Verlangt der Arbeitgeber strafbare Handlungen oder wird die Gesundheit des Arbeitgebers durch eine Weiterarbeit gefährdet, sind dies Gründe für die Kündigung.